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   OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - I-2 U 100/07   

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OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - I-2 U 100/07 (https://dejure.org/2013,29360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2013 - I-2 U 100/07 (https://dejure.org/2013,29360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2013 - I-2 U 100/07 (https://dejure.org/2013,29360)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Zur Beurteilung der Frage, ob eine Patentverletzung vorliegt, bedarf es zunächst der Befassung mit der technischen Lehre, die sich aus der Sicht des vom Klagepatent angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit ergibt (BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGHZ 172, 108 = GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Was sich hieraus als geschützter Gegenstand ergibt, ist eine vielfach nur schwer zu beantwortende Rechtsfrage (st. Rspr.; s. BGHZ 142, 7, 15 = GRUR 1999, 977 - Räumschild; BGHZ 160, 204, 213 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Die Auslegung des Patentanspruchs darf deshalb auch nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden, sondern obliegt dem Gericht (BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Das bedeutet jedoch nur, dass der Tatrichter gegebenenfalls sachverständige Hilfe hinzuziehen muss, wenn es um die Frage geht, inwieweit objektive technische Gegebenheiten, ein etwaiges Vorverständnis der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Sachkundigen, ihre üblicherweise zu erwartenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen und die methodische Herangehensweise solcher Fachleute das Verständnis des Patentanspruchs und der in ihm und in der Beschreibung verwendeten Begriffe bestimmen oder jedenfalls beeinflussen können (BGHZ 164, 261, 268 = GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Das auf dieser Grundlage zu ermittelnde richtige Verständnis des Patentanspruchs kann hingegen nicht durch Sachaufklärung "festgestellt" werden, sondern ist das Ergebnis richterlicher Auslegung vor dem Hintergrund des - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - festgestellten technischen Sachverhalts (BGHZ 160, 204, 213 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Zur Beurteilung der Frage, ob eine Patentverletzung vorliegt, bedarf es zunächst der Befassung mit der technischen Lehre, die sich aus der Sicht des vom Klagepatent angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit ergibt (BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGHZ 172, 108 = GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Die Auslegung des Patentanspruchs darf deshalb auch nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden, sondern obliegt dem Gericht (BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Das bedeutet jedoch nur, dass der Tatrichter gegebenenfalls sachverständige Hilfe hinzuziehen muss, wenn es um die Frage geht, inwieweit objektive technische Gegebenheiten, ein etwaiges Vorverständnis der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Sachkundigen, ihre üblicherweise zu erwartenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen und die methodische Herangehensweise solcher Fachleute das Verständnis des Patentanspruchs und der in ihm und in der Beschreibung verwendeten Begriffe bestimmen oder jedenfalls beeinflussen können (BGHZ 164, 261, 268 = GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Was sich hieraus als geschützter Gegenstand ergibt, ist eine vielfach nur schwer zu beantwortende Rechtsfrage (st. Rspr.; s. BGHZ 142, 7, 15 = GRUR 1999, 977 - Räumschild; BGHZ 160, 204, 213 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

    Das auf dieser Grundlage zu ermittelnde richtige Verständnis des Patentanspruchs kann hingegen nicht durch Sachaufklärung "festgestellt" werden, sondern ist das Ergebnis richterlicher Auslegung vor dem Hintergrund des - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - festgestellten technischen Sachverhalts (BGHZ 160, 204, 213 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 06.10.2005 - III ZR 367/04

    Rechtsfolgen der Vorlage eines Vertrages im Prozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Das Geständnis nach § 288 ZPO, dessen Wirkungen weiter gehen als ein Nichtbestreiten nach § 138 ZPO, muss eine Tatsache betreffen (BGH, NJW-RR 2006, 281).

    Tatsachen können neben "konkreten nach Zeit und Raum bestimmten Geschehnissen und Zuständen der Außenwelt (äußere Tatsachen) wie des menschlichen Seelenlebens (innere Tatsachen; BGH, DRiZ 1974, 27; vgl. a. Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdnr. 9) zwar auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein (vgl., BGH, NJW-RR 1994, 1405; NJW-RR 2003, 1578, BGH, NJW-RR 2006, 281), hierbei geht es allerdings nur um Rechtsbegriffe "einfacher Art".

  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 197/92

    Anforderungen an ein antezipiertes Geständnis im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Ein Geständnis (§ 288 ZPO) ist das gemäß § 290 ZPO mit Bindungswirkung ausgestattete Zugestehen der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung des Gegners (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1405; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 288 Rdnr. 1).

    Tatsachen können neben "konkreten nach Zeit und Raum bestimmten Geschehnissen und Zuständen der Außenwelt (äußere Tatsachen) wie des menschlichen Seelenlebens (innere Tatsachen; BGH, DRiZ 1974, 27; vgl. a. Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdnr. 9) zwar auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein (vgl., BGH, NJW-RR 1994, 1405; NJW-RR 2003, 1578, BGH, NJW-RR 2006, 281), hierbei geht es allerdings nur um Rechtsbegriffe "einfacher Art".

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Dies ergibt sich zwar noch nicht aus ihrer Eintragung als Schutzrechtsinhaberin im Patentregister, die weder rechtsbegründend noch -vernichtend wirkt und ihr lediglich die Befugnis zur Führung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Klagepatent verleiht (BGH Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - Fräsverfahren, Tz. 53), wohl aber aus der erheblichen Indizwirkung, die die Eintragung im Patentregister für die Beurteilung der Frage hat, wer materiell-rechtliche Inhaber des Patentes ist (BGH, a.a.O. Tz. 58) und die darin begründet ist, dass das Patentamt eine Änderung in der Person des Patentinhabers nur dann im Register vermerken darf, wenn sie ihm nachgewiesen wird, wobei jeder Nachweis erkennen lassen muss, dass der bisherige Schutzrechtsinhaber mit dem Übergang der daraus folgenden Rechte auf den neuen Inhaber einverstanden ist, auf den das Patent umgeschrieben werden soll.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Was sich hieraus als geschützter Gegenstand ergibt, ist eine vielfach nur schwer zu beantwortende Rechtsfrage (st. Rspr.; s. BGHZ 142, 7, 15 = GRUR 1999, 977 - Räumschild; BGHZ 160, 204, 213 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Zur Beurteilung der Frage, ob eine Patentverletzung vorliegt, bedarf es zunächst der Befassung mit der technischen Lehre, die sich aus der Sicht des vom Klagepatent angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit ergibt (BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGHZ 172, 108 = GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Das bedeutet jedoch nur, dass der Tatrichter gegebenenfalls sachverständige Hilfe hinzuziehen muss, wenn es um die Frage geht, inwieweit objektive technische Gegebenheiten, ein etwaiges Vorverständnis der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Sachkundigen, ihre üblicherweise zu erwartenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen und die methodische Herangehensweise solcher Fachleute das Verständnis des Patentanspruchs und der in ihm und in der Beschreibung verwendeten Begriffe bestimmen oder jedenfalls beeinflussen können (BGHZ 164, 261, 268 = GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
    Tatsachen können neben "konkreten nach Zeit und Raum bestimmten Geschehnissen und Zuständen der Außenwelt (äußere Tatsachen) wie des menschlichen Seelenlebens (innere Tatsachen; BGH, DRiZ 1974, 27; vgl. a. Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdnr. 9) zwar auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein (vgl., BGH, NJW-RR 1994, 1405; NJW-RR 2003, 1578, BGH, NJW-RR 2006, 281), hierbei geht es allerdings nur um Rechtsbegriffe "einfacher Art".
  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07

    Glasflaschenanalysesystem

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Für die Sachlegitimation im Verletzungsrechtsstreit ist daher nicht der Eintrag im Patentregister, sondern die materielle Rechtslage am Klagepatent maßgeblich (BGH, GRUR 2013, 713, 716 - Fräsverfahren; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.09.2013, Az.: I-2 U 19/09, BeckRS 2013, 1781; Urt. v. 19.09.2013, Az.: I-2 U 100/07, BeckRS 2013, 18737; Urt. v. 17.12.2015, Az.: I-2 U 30/10, BeckRS 2016, 03303).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Für die Sachlegitimation im Verletzungsrechtsstreit maßgeblich ist daher nicht der Eintrag im Patentregister, sondern die materielle Rechtslage (vgl. BGH GRUR 2013, 713, 716f. - Fräsverfahren; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.09.2013, I-2 U 19/09, BeckRS 2013, 17381; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19. September 2013, I-2 U 100/07, BeckRS 2013, 18737).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Für die Sachlegitimation im Verletzungsrechtsstreit maßgeblich ist nicht der Eintrag im Patentregister, sondern die materielle Rechtslage (BGH, GRUR 2013, 713 ff. - Fräsverfahren; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 1781; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 18737).
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   OLG Köln, 09.07.2008 - 2 U 100/07   

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OLG Köln, 09.07.2008 - 2 U 100/07 (https://dejure.org/2008,6462)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2008 - 2 U 100/07 (https://dejure.org/2008,6462)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 2 U 100/07 (https://dejure.org/2008,6462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches bei Übertragung eines Hofes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Bestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen eine beschenkte Nichterbin; Anforderungen des Pflichtteilsergänzungsanspruches bei Schenkungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 2325; ; BGB § 2328; ; BGB § 2329; ; HöfeO § 12; ; HöfeO § 12 Abs. 2; ; HöfeO § 16 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anrechnung einer Abfindungszahlung aus Hofübergabevertrag bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruches

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - Pflichtteilsergänzung bei weichendem Erben

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   BSG, 30.03.2007 - B 2 U 100/07 B   

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BSG, 30.03.2007 - B 2 U 100/07 B (https://dejure.org/2007,65097)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2007 - B 2 U 100/07 B (https://dejure.org/2007,65097)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2007 - B 2 U 100/07 B (https://dejure.org/2007,65097)
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